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Einsatzbedingungen​

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

1. LEISTUNGSUMFANG

1.1 Unsere Dienstleistungen

Wir sind spezialisiert auf die professionelle Reinigung und Entrümpelung stark verwahrloster Messie-Wohnungen in den Kantonen Bern, Solothurn, Thurgau, Neuenburg und Freiburg.

Unsere Leistungen umfassen:

  • Vollständiges Aussortieren von Hausrat, Müll und Unrat

  • Trennung verwertbarer und nicht verwertbarer Gegenstände

  • Verpackung des aussortierten Materials in Müllpakete (bereit zur Entsorgung)

  • Grundreinigung aller betroffenen Räume

  • Besenreine Übergabe der Räumlichkeiten

  • Professionelle Foto- und Videodokumentation (vorher/nachher)
     

1.2 Entsorgung - Wichtige Information

ENTSORGUNG IST NICHT IM FESTPREIS ENTHALTEN.

STANDARD-VARIANTE (im Festpreis NICHT enthalten):

Sie organisieren die Entsorgung der Müllpakete selbst über:

  • Gemeindeverwaltung

  • Hausverwaltung

  • Private Entsorgungsfirma
     

Wir sammeln und verpacken alles ordnungsgemäß in Müllpakete, die bereit zur Abholung stehen.

OPTIONAL (gegen separaten Aufpreis):

Auf Wunsch organisieren und übernehmen wir die komplette Entsorgung. Der Preis richtet sich nach Volumen und Entsorgungskosten. Sie erhalten dafür ein separates Angebot.
 

⚠️ WICHTIG:

Die Entsorgung MUSS vor Einsatzbeginn geklärt sein:

  • Entweder: Sie bestätigen, dass Sie die Entsorgung organisiert haben

  • Oder: Sie beauftragen uns separat mit der Entsorgung

Ohne geklärte Entsorgung kann der Einsatz nicht beginnen.
 

1.3 Nicht enthaltene Leistungen

Unser Fokus liegt auf professioneller Entrümpelung und Grundreinigung. Folgende Spezialleistungen sind nicht Bestandteil:

Spezialarbeiten:

  • Schädlingsbekämpfung (Ungeziefer, Ratten) - hierfür empfehlen wir spezialisierte Partner

  • Aktive Schimmelsanierung - hierfür empfehlen wir Sanierungsfachfirmen

  • Bauliche Sanierungsarbeiten oder Reparaturen

  • Reparaturen an Installationen (Sanitär, Elektro)

Betreuungsleistungen:

  • Psychosoziale oder therapeutische Betreuung - hierfür empfehlen wir gerne spezialisierte Fachstellen
     

1.4 Biohazard-Fälle (Sonderkonditionen)

Wohnungen mit gesundheitsgefährdenden Zuständen nehmen wir gegen Aufpreis an.

Als Biohazard gelten:

  • Menschliche oder tierische Fäkalien

  • Tierkadaver

  • Verwesungsgeruch oder Leichenfund-Situationen

  • Stark kontaminierte Materialien

  • Gebrauchte Spritzen oder Nadeln

AUFPREIS: +CHF 500 pro Arbeitstag

Warum dieser Aufpreis?

  • Spezielle Schutzausrüstung (Vollschutzanzüge, FFP3-Masken)

  • Erhöhtes Gesundheitsrisiko für unser Team

  • Spezielle Desinfektionsmittel und Reinigungsverfahren

  • Erhöhte Versicherungs- und Entsorgungskosten

  • Intensive Desinfektionsmaßnahmen nach Abschluss
     

⚠️ WICHTIG:

Biohazard-Zustände MÜSSEN vor Einsatzbeginn deklariert werden.

Bei Ihrer Anfrage oder Besichtigung müssen Sie uns mitteilen, wenn folgende Zustände vorhanden sind:

  • Fäkalien in der Wohnung

  • Tote Tiere (Kadaver)

  • Spritzen oder Nadeln

  • Verwesungsgeruch

  • Extremer Hygiene-Notstand
     

Bei extremen, nicht deklarierten Sicherheitsrisiken ( z.B. Spritzen, große Mengen Fäkalien, Verwesung ) behalten wir uns einen Abbruch vor. Bereits erbrachte Leistungen werden abgerechnet."
 

1.5 Optionale Zusatzleistungen

Geruchsneutralisation:

  • Professionelle Behandlung mit Geruchsneutralisatoren

  • Pauschalpreis: CHF 300-500 (abhängig von Raumgröße und Intensität)

  • Muss vor Einsatzbeginn vereinbart werden

2. VORABKLÄRUNG UND BESICHTIGUNG
 

2.1 Kostenlose Einschätzung

Wir bieten zwei Möglichkeiten zur Aufwandseinschätzung - beide kostenlos:

Option A: Foto/Video-Einschätzung

  • Sie senden uns aussagekräftige Fotos oder Videos aller betroffenen Räume

  • Wir erstellen eine erste Einschätzung innerhalb 24-48 Stunden

  • Geeignet für eindeutige Fälle

Option B: Vor-Ort-Besichtigung

  • Persönliche Besichtigung direkt vor Ort (kostenlos)

  • Präzise Aufwandseinschätzung durch unsere Experten

  • Empfohlen bei unklaren Zuständen, großen Objekten oder Biohazard-Verdacht

2.2 Genauigkeit der Einschätzung

Die Einschätzung erfolgt nach bestem Wissen und Gewissen. Dennoch kann der tatsächliche Zustand vor Ort von der Vorabklärung abweichen.

Bei Abweichungen nach Einsatzbeginn:

Kleinere Abweichungen (bis zu 1 Tag Mehraufwand):

  • Werden im Rahmen des Festpreises übernommen

  • Keine zusätzlichen Kosten

Erhebliche Abweichungen (mehr als 1 Tag Mehraufwand):

  • Wir informieren Sie umgehend

  • Wir unterbreiten einen angepassten Vorschlag (Mehrkosten)

  • Sie entscheiden, ob Sie die Mehrkosten tragen oder den Einsatz beenden möchten

  • Bei Beendigung: Abrechnung nach tatsächlich geleisteter Arbeit (siehe Punkt 7.2)

3. ANGEBOT UND FESTPREIS
 

3.1 Ihr schriftliches Angebot

Nach der Vorabklärung (Foto/Video oder Besichtigung) erhalten Sie ein detailliertes, schriftliches Angebot mit:

  • Genauem Leistungsumfang

  • Geschätzter Arbeitsdauer (in Tagen)

  • Verbindlichem Festpreis (inkl. MwSt, exkl. Entsorgung)

  • Hinweis auf eventuelle Biohazard-Aufpreise

  • Zahlungsmodalitäten
     

3.2 Festpreisgarantie

Unser Angebot ist ein garantierter Festpreis, sofern:

  • Der tatsächliche Zustand der Vorabklärung entspricht (Toleranz: bis zu 1 Tag Mehraufwand)

  • Alle Voraussetzungen erfüllt sind (siehe Punkt 6)

  • Keine nicht deklarierten Biohazard-Zustände entdeckt werden

  • Der Zugang zur Wohnung uneingeschränkt möglich ist

Nach Einsatzbeginn sind Preisverhandlungen oder Reduktionen ausgeschlossen, unabhängig vom subjektiven Eindruck des Arbeitsaufwands.

3.3 Gültigkeit des Angebots

Das Angebot ist 14 Tage ab Ausstellungsdatum gültig.

4. ZAHLUNG UND RECHNUNGSSTELLUNG

4.1 Zahlungsmodalitäten

FÜR PRIVATPERSONEN UND HAUSVERWALTUNGEN:

Bei Auftragserteilung:

  • Sie erhalten eine Rechnung über den gesamten Festpreis

  • 50% Anzahlung ist vor Einsatzbeginn fällig

  • Zahlungsziel für Anzahlung: 5 Werktage

  • Der Einsatz beginnt erst nach Eingang der Anzahlung

Nach Einsatzabschluss:

  • Verbleibende 50% werden nach Abschluss der Arbeiten fällig

  • Zahlungsziel: 10 Tage netto ab Rechnungsdatum

  • Bei Zahlungsverzug: Verzugszins 5% p.a.

FÜR BEHÖRDEN, SOZIALÄMTER UND ÖFFENTLICHE STELLEN:

Wir bieten flexible Zahlungsregelungen an, die an behördliche Vorgaben angepasst werden können:

  • Zahlung auf Rechnung nach Leistungserbringung möglich

  • Angepasste Anzahlungsregelungen nach Absprache

  • Zahlungsziele nach behördlichen Vorgaben

Voraussetzungen für flexible Zahlungsregelung:

  • Schriftlicher Auftrag der Behörde oder des Sozialamts

  • Offizielle Kostengutsprache oder Beschluss

  • Offizielle Kontaktperson für Rückfragen

  • Nachweis der Zahlungsfähigkeit der Behörde

Bei Unsicherheit bezüglich der Zahlungsmodalitäten kontaktieren Sie uns bitte vor Auftragserteilung für eine individuelle Lösung.

4.2 Zusatzleistungen und Mehraufwand

Zusatzleistungen oder Mehraufwand durch nicht deklarierte Zustände werden separat berechnet:

  • Geruchsneutralisation (wenn nachträglich vereinbart)

  • Entsorgungsservice (wenn separat beauftragt)

  • Mehraufwand durch erhebliche Abweichungen vom eingeschätzten Zustand

Die Zusatzrechnung wird nach Abschluss der Arbeiten ausgestellt.

5. FOTO- UND VIDEODOKUMENTATION

5.1 Umfang der Dokumentation

Jeder Einsatz wird professionell durch Fotos und Videos dokumentiert:

Vor Einsatzbeginn:

  • Zustand aller betroffenen Räume

  • Bestehende Vorschäden (Risse, defekte Böden, beschädigte Wände, etc.)

  • Besondere Umstände oder Gefahrenstellen

  • Zustand von Installationen

Nach Einsatzabschluss:

  • Endzustand aller gereinigten Räume

  • Anzahl und Standort der bereitgestellten Müllpakete

  • Durchgeführte Leistungen

  • Übergabezustand
     

5.2 Rechtliche Bedeutung

Die Foto- und Videodokumentation dient als:

  • Leistungsnachweis gegenüber dem Auftraggeber

  • Grundlage für die Abnahme der Arbeiten

  • Beweismittel bei eventuellen Streitfällen oder Reklamationen

Die Dokumentation gilt als maßgeblicher Nachweis über den Zustand vor und nach dem Einsatz sowie über den Umfang und die ordnungsgemäße Durchführung der Leistung.
 

5.3 Vertraulichkeit und Datenschutz

Alle Aufnahmen werden streng vertraulich behandelt und ausschließlich verwendet für:

  • Leistungsnachweis gegenüber Auftraggeber

  • Interne Qualitätssicherung

  • Rechtliche Absicherung bei Streitfällen

Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur:

  • Mit Ihrer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung

  • Bei gesetzlicher Verpflichtung (z.B. Gerichtsbeschluss)

Nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist (10 Jahre) werden alle Aufnahmen gelöscht.

6. VORAUSSETZUNGEN FÜR DEN EINSATZ
 

6.1 Grundvoraussetzungen

Der Einsatz kann nur durchgeführt werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

Zugang zur Wohnung:

  • Vollständiger, uneingeschränkter Zugang zu allen betroffenen Räumen

  • Funktionierende Schlüssel oder Zugangscodes

  • Zugang zu Wasser und Strom muss gewährleistet sein

Entsorgung:

  • Die Entsorgung der Müllpakete muss VOR Einsatzbeginn geklärt sein

  • Entweder: Sie haben die Entsorgung selbst organisiert (schriftliche Bestätigung)

  • Oder: Sie haben uns separat mit der Entsorgung beauftragt

Rechtliche Berechtigung:

  • Der Auftrag muss von einer berechtigten Person erteilt werden:

    • Eigentümer der Immobilie

    • Vermieter mit Vollmacht

    • Rechtlicher Betreuer mit Nachweis

    • Erbe mit Nachweis

  • Bei Mietwohnungen: Vollmacht oder Zustimmung des Eigentümers erforderlich

Abwesenheit während des Einsatzes:

  • Während der Arbeiten dürfen keine Bewohner oder Drittpersonen in der Wohnung anwesend sein

  • Ausnahme: Kurze Absprachen oder Zwischenabnahmen nach vorheriger Vereinbarung (max. 15 Minuten)
     

6.2 Folgen bei nicht erfüllten Voraussetzungen

Wenn diese Voraussetzungen nicht erfüllt sind:

  • Der Einsatz wird nicht begonnen

  • Oder: Der bereits begonnene Einsatz wird unterbrochen/abgebrochen

  • Bereits geleistete Zahlungen werden gemäß Punkt 7.2 abgerechnet

  • Bereits angefallene Kosten (Anfahrt, Arbeitszeit, Material) bleiben geschuldet

7. EINSATZABBRUCH
 

7.1 Gründe für Einsatzabbruch

Wir behalten uns vor, den Einsatz abzubrechen, wenn sich vor Ort folgende Umstände zeigen:

Gesundheit und Sicherheit:

  • Akute Gesundheitsgefährdung für unser Team (z.B. giftige Dämpfe, extreme Schimmelbelastung)

  • Einsturzgefahr oder massive statische Probleme am Gebäude

  • Aggressive oder bedrohliche Personen vor Ort

  • Nicht deklarierte Biohazard-Zustände (Fäkalien, Kadaver, Spritzen, Verwesungsgeruch)

Vertragswidrige Zustände:

  • Erhebliche Abweichungen vom beschriebenen oder eingeschätzten Zustand (mehr als 1 Tag Mehraufwand), wenn keine Einigung über Mehrkosten erzielt wird

  • Anwesenheit von Personen entgegen der Vereinbarung

  • Zugang zur Wohnung wird verweigert oder ist nicht vollständig möglich

  • Entsorgung wurde nicht organisiert (trotz Vereinbarung)

Rechtliche Gründe:

  • Fehlende oder zweifelhafte Berechtigung des Auftraggebers

  • Polizeiliche Anordnung oder gerichtlicher Beschluss

  • Verdacht auf Straftat in der Wohnung
     

7.2 Abrechnung bei Einsatzabbruch

Bei Einsatzabbruch aus oben genannten Gründen erfolgt folgende Abrechnung:

Geschuldete Kosten:

  • Tatsächlich geleistete Arbeitszeit (berechnet mit CHF 180 pro Stunde)

  • Anfahrtskosten: CHF 200 pauschal

  • Verbrauchtes Material: nach tatsächlichem Verbrauch

Beispiel-Rechnung bei Abbruch:

Festpreis laut Angebot: CHF 4'800 (3 Tage)
Bereits gezahlte Anzahlung: CHF 2'400 (50%)
Einsatzabbruch nach: 4 Stunden Arbeit

Abrechnung:

  • 4 Stunden à CHF 180 = CHF 720

  • Anfahrtskosten = CHF 200

  • Material = CHF 80

  • Total geschuldet: CHF 1'000

Rückerstattung an Kunden: CHF 2'400 - CHF 1'000 = CHF 1'400

Die Rückerstattung erfolgt innerhalb von 14 Tagen nach Abbruch.

Bei Einsatzabbruch durch den Kunden ohne berechtigten Grund:

  • Bereits geleistete Arbeit wird nach Aufwand berechnet

  • Mindestens 30% des Festpreises bleiben geschuldet (als Aufwandsentschädigung)

8. WERTSACHEN UND FUNDSTÜCKE
 

8.1 Umgang mit Wertsachen

Während der Entrümpelung und Reinigung können Wertsachen oder wichtige Gegenstände gefunden werden.

Als Wertsachen gelten:

  • Bargeld (Münzen, Banknoten)

  • Schmuck (Gold, Silber, Edelsteine)

  • Wichtige Dokumente (Versicherungspolicen, Verträge, Testament, Urkunden)

  • Wertvolle Sammlungen (Briefmarken, Münzen, Antiquitäten)

  • Elektronische Datenträger (USB-Sticks, Festplatten mit persönlichen Daten)

  • Bankdokumente, Sparbücher, Kreditkarten
     

8.2 Verfahren beim Auffinden von Wertsachen

Wenn wir Wertsachen finden:

  1. Sofortige Dokumentation:

    • Foto des Fundstücks

    • Foto des Fundorts

    • Vermerk in der Einsatzdokumentation

  2. Separate Verwahrung:

    • Wertsachen werden sofort separat und sicher verwahrt

    • Getrennt vom übrigen Material

  3. Information an Auftraggeber:

    • Sie werden umgehend telefonisch informiert

    • Bei größeren Wertfunden: Sofortige Unterbrechung der Arbeit bis zur Klärung

  4. Übergabe:

    • Wertsachen werden persönlich an Sie übergeben

    • Gegen schriftliche Quittung (Unterschrift erforderlich)

    • Oder: Sichere Aufbewahrung bis zur Abholung
       

8.3 Haftungsausschluss für Wertsachen

Wir haften NICHT für:

Nicht gefundene Wertsachen:

  • Wertsachen, die im Müll verborgen oder nicht erkennbar waren

  • Wertsachen, die vor unserem Einsatz entwendet wurden

  • Wertsachen an Orten, zu denen wir keinen Zugang hatten

Beschädigte Wertsachen:

  • Gegenstände, die bereits vor unserem Einsatz beschädigt waren

  • Gegenstände, die durch Verwahrlosung (Schimmel, Feuchtigkeit, Ungeziefer) beschädigt wurden

  • Dokumente, die durch Nässe, Schimmel oder Zersetzung unleserlich geworden sind

Behauptete Wertsachen ohne Nachweis:

  • Wertsachen, deren Existenz nicht nachgewiesen werden kann

  • Bargeld ohne vorherige Deklaration oder Nachweis

Der Auftraggeber trägt das Risiko für:

  • Nicht vor Einsatzbeginn deklarierte Wertsachen

  • Wertsachen, die aufgrund des Zustands der Wohnung nicht auffindbar sind

  • Wertsachen, die bereits vor dem Einsatz nicht mehr vorhanden waren
     

8.4 Empfehlung an Auftraggeber

Wir empfehlen dringend:

Vor Einsatzbeginn:

  • Bekannte Wertsachen selbst sichern

  • Uns über vermutete Wertsachen informieren

  • Besondere Aufmerksamkeit auf bestimmte Bereiche hinweisen

Falls Wertsachen vermutet werden:

  • Separate Durchsuchung vor der Entrümpelung vereinbaren

  • Begleitete Durchsuchung durch Auftraggeber (gegen Aufpreis möglich)

9. HAFTUNG UND GEWÄHRLEISTUNG
 

9.1 Bestehende Vorschäden

Für bereits vor Einsatzbeginn vorhandene Schäden an Gebäude, Installationen oder Inventar übernehmen wir keine Haftung:

  • Risse, Löcher oder Abnutzungen in Wänden, Böden oder Decken

  • Defekte Fliesen oder beschädigter Parkettboden

  • Defekte oder beschädigte Installationen (Sanitär, Elektro, Heizung)

  • Beschädigtes, defektes oder verschimmeltes Mobiliar

Alle Vorschäden werden in der Fotodokumentation vor Einsatzbeginn festgehalten.
 

9.2 Haftung für unsere Arbeiten

Für Schäden, die nachweislich durch unsere Arbeiten entstehen, haften wir im Rahmen unserer Betriebshaftpflichtversicherung (Deckungssumme CHF 5 Millionen).

Ausgeschlossen ist die Haftung für:

  • Schäden durch Dritte oder höhere Gewalt

  • Schäden an Wertgegenständen, die nicht ordnungsgemäß deklariert oder separat verwahrt wurden

  • Normale Abnutzung oder Verschleiß durch intensive Reinigungsarbeiten

  • Schäden durch bereits bestehende Mängel, die erst während der Reinigung sichtbar werden
     

9.3 Keine Gewährleistung für Folgezustände

Unsere Leistung ist eine technische Entrümpelung und Grundreinigung. Wir übernehmen keine Verantwortung für:

Hygienische Folgezustände:

  • Gerüche, die aus der Bausubstanz (Wände, Böden, Mauerwerk) kommen

  • Verdeckten Schimmel hinter Wänden, Böden, Tapeten oder Verkleidungen

  • Kontaminiertes oder durchfeuchtetes Mauerwerk

  • Feuchtigkeitsschäden oder Wasserschäden in der Bausubstanz

  • Defekte oder undichte Sanitärinstallationen

Langfristige Entwicklung:

  • Rückfälle in Verwahrlosung nach dem Einsatz

  • Erneute Verschmutzung durch Bewohner

  • Langfristige Stabilisierung der Wohnsituation

  • Psychosoziale Betreuung oder therapeutische Unterstützung

Wichtig: Unsere Arbeit ersetzt keine bauliche Sanierung, keine Schimmelsanierung und keine therapeutische oder soziale Betreuung.
 

9.4 Schadenmeldung und Reklamation

Eventuelle Schäden oder Mängel müssen innerhalb von 7 Tagen nach Einsatzabschluss schriftlich (E-Mail genügt) gemeldet werden.

Die Meldung muss enthalten:

  • Genaue Beschreibung des Schadens oder Mangels

  • Fotos als Nachweis

  • Datum der Feststellung

Bei verspäteter Meldung erlischt der Anspruch.
 

9.5 Nachbesserung

Bei berechtigten Mängeln bieten wir:

  • Kostenlose Nachbesserung innerhalb angemessener Frist (in der Regel 7 Tage)

  • Oder: Preisminderung nach Vereinbarung

Nicht als Mangel gelten:

  • Hygienische Folgezustände aus der Bausubstanz

  • Gerüche, die nicht durch Reinigung beseitigt werden können

  • Normale Gebrauchsspuren nach intensiver Reinigung

  • Subjektive Unzufriedenheit ohne objektiv feststellbaren Mangel

10. DISKRETION UND DATENSCHUTZ
 

10.1 Absolute Vertraulichkeit

Wir behandeln alle Informationen streng vertraulich:

  • Persönliche Daten des Auftraggebers und betroffener Personen

  • Adresse und Zustand der Immobilie

  • Foto- und Videomaterial

  • Alle besonderen Umstände und sensible Informationen

  • Gefundene Wertsachen und Dokumente
     

10.2 Diskrete Durchführung

Auf Wunsch führen wir den Einsatz vollständig diskret durch:

  • Fahrzeuge ohne auffällige Firmenaufschrift

  • Neutrale Arbeitskleidung ohne Logo

  • Zurückhaltende, professionelle Kommunikation mit Nachbarn oder Dritten

  • Flexible Arbeitszeiten (auch außerhalb üblicher Zeiten, früh morgens oder spät abends möglich)

Bitte teilen Sie uns bei Auftragserteilung mit, wenn Sie besonderen Wert auf Diskretion legen.
 

10.3 Datenschutz gemäß Schweizer Recht

Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt gemäß Schweizer Datenschutzgesetz (DSG) und EU-DSGVO.

Ihre Daten werden verwendet für:

  • Vertragsabwicklung und Kommunikation

  • Rechnungsstellung und Buchhaltung

  • Dokumentation der erbrachten Leistung

  • Rechtliche Absicherung

Ihre Rechte:

  • Auskunft über gespeicherte Daten

  • Berichtigung falscher oder unvollständiger Daten

  • Löschung nach Ablauf gesetzlicher Aufbewahrungsfristen (10 Jahre)

  • Widerspruch gegen Datenverarbeitung

Für Datenschutzanfragen kontaktieren Sie uns bitte schriftlich.

11. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

11.1 Anwendbares Recht

Es gilt ausschließlich Schweizer Recht unter Ausschluss internationaler Abkommen (insbesondere UN-Kaufrecht).

11.2 Gerichtsstand

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Bern, Schweiz.

11.3 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam, nichtig oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.

An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt und rechtlich wirksam ist.

11.4 Änderungen der AGB

Wir behalten uns vor, diese AGB jederzeit zu ändern oder zu ergänzen. Die jeweils aktuelle Version ist auf unserer Website abrufbar und wird Ihnen auf Anfrage zugesandt.

Für bereits erteilte Aufträge gelten die zum Zeitpunkt der Auftragserteilung gültigen AGB.

11.5 Schriftform

Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags sowie dieser AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform (Brief, E-Mail mit Bestätigung). Dies gilt auch für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis selbst.

Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

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